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Pressemitteilungen

Es gehört zum gesetzlichen Auftrag des Ausschusses, öffentlichkeitswirksam tätig zu werden, über seine Arbeitsergebnisse zu informieren, auf die besonderen Belange psychisch kranker und seelisch behinderter Menschen aufmerksam zu machen und die Öffentlichkeit für den Kampf gegen Ausgrenzung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen zu sensibilisieren. Dem Ausschuss stehen dazu verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, so u.a. erweiterte Sitzungen mit Gästen, Gespräche mit Vereinen, Verbänden, Behörden, Veröffentlichung und Verbreitung der Tätigkeitsberichte, Veröffentlichungen zu speziellen Schwerpunkten der psychiatrischen Krankenversorgung sowie Mitteilungen an Presseorgane.