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Der Psychiatrieausschuss stellt sich vor

Rechtsgrundlagen für die Berufung des Psychiatrieausschusses und seine Arbeit bilden das Gesetz über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA), das Maßregelvollzugsgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (MVollzG LSA) und die Verordnung über den Ausschuss für Angelegenheiten der psychiatrischen Krankenversorgung und über die Besuchskommissionen.

Die Mitglieder des Ausschusses und ihre Vertreter werden von dem für psychisch Kranke zuständigen Ministerium für jeweils fünf Jahre in ihr Amt berufen. Zu Beginn jeder Amtszeit wird in der konstituierenden Sitzung des Ausschusses in geheimer Wahl der Vorstand gewählt.

Der Ausschuss arbeitet:

  • unabhängig, ehrenamtlich, engagiert, zuverlässig, verschwiegen

und hat verschiedene Aufgaben:

  • Erfassung und Bewertung der aktuellen Versorgungs- und Betreuungssituation für Menschen mit psychischen Erkrankungen und geistigen und seelischen Behinderungen
  • Bearbeiten von Hinweisen, Beschwerden und Empfehlungen
  • Durchführung von Fachtagungen zu aktuellen Schwerpunkten der psychiatrischen Krankenversorgung
  • Beschlussfassungen zu Arbeitsschwerpunkten und Strategien
  • Erarbeiten von Stellungnahmen
  • Vorschläge zur Berufung der Mitglieder und Vertreter der Besuchskommissionen
  • Festlegung der Zuständigkeitsregionen für die Besuchskommissionen
  • führende Mitarbeit in den regionalen Besuchskommissionen
  • Sicherung des Informationsaustausches zwischen Ausschuss und Besuchskommissionen
  • Vermittlung der Positionen des Ausschusses gegenüber den an der Versorgungsplanung beteiligten Behörden, Verbänden, Einrichtungs- und Kostenträgern und in der Öffentlichkeit
  • Bildung des Redaktionsteams und Erarbeitung der Berichte an den Landtag und an das für psychisch Kranke zuständige Ministerium
  • Öffentlichkeitsarbeit

Öffentlichkeitsarbeit

Der Ausschuss ist beauftragt, für die Belange psychisch kranker Personen und von Menschen mit Behinderungen einzutreten und bei der Bevölkerung Verständnis für die besondere Lage der betroffenen Personen zu wecken. Eine der wichtigsten Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sind die Einrichtungsbesuche. In den Einrichtungen werden Gespräche mit Patienten, Bewohnern, Angehörigen und Mitarbeitern geführt. Die Besuchskommissionen geben ihre Erfahrungen weiter und beraten vor Ort. In der Regel nehmen an den Besuchen auch Vertreter der kommunalen Gebietskörperschaften (Landkreise und kreisfreien Städte) teil und informieren sich auf diese Weise über den Stand der Versorgungsstrukturen in ihrem Verantwortungsbereich.

Zur Öffentlichkeitsarbeit des Ausschusses gehören auch die jährlichen Tätigkeitsberichte, die dem Landtag und dem für psychisch Kranke zuständigen Ministerium vorzulegen sind. Der Landtag veröffentlicht die Berichte als Drucksache. Im Sozialausschuss des Landtags wird der Auswertung der Berichte ein spezieller Tagesordnungspunkt gewidmet; der Psychiatrieausschuss trägt seine Erkenntnisse und Empfehlungen zur aktuellen Entwicklung der psychiatrischen Krankenversorgung vor und das für psychisch Kranke zuständige Ministerium nimmt Stellung zum aktuellen Bericht.

In Pressemitteilungen macht der Ausschuss auf die jährlichen Tätigkeitsberichte, auf Erfolge in der Versorgung psychisch kranker Menschen und Personen mit Behinderung, aber vor allem auf die noch zu bewältigenden Probleme aufmerksam. Der Ausschuss kooperiert mit vielen Akteuren, die sich für eine menschenwürdige und moderne Versorgung dieses Personenkreises engagieren.

Interessierte und betroffene Bürgerinnen und Bürger können sich mit Hinweisen und Vorschlägen zur Versorgung und Betreuung von Menschen mit psychischen Erkrankungen, seelischen und/oder geistigen Behinderungen an den Ausschuss wenden. Der Ausschuss wird im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten jedem Hinweis nachgehen und die verantwortlichen Institutionen zur Stellungnahme auffordern.

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