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Der Arbeitsauftrag und die Arbeitsweise der Besuchskommissionen leiten sich aus dem gesetzlichen Auftrag des Ausschusses ab. Die Mitglieder des Ausschusses und der Besuchskommissionen sind berechtigt, Gespräche mit Betroffenen ohne Anwesenheit Dritter zu führen.

Aufgaben und Arbeitsweise:

  • möglichst jährliche Besuche in allen Einrichtungen im zugewiesenen Zuständigkeitsbereich, Gespräche mit Betroffenen, Bewohnern, Patienten, Beschäftigten, Fürsprechern, Angehörigen und weiteren Interessenvertretern, Einrichtungsmitarbeitern, Vertretern der Träger und der kommunalen Gebietskörperschaften,
  • Prüfung der allgemeinen Bedingungen der Versorgung, Behandlung und Unterstützung Betroffener; Prüfung von Einzelfällen,
  • Erarbeitung der Besuchsberichte anhand des Prüfleitfadens, Stellungnahmen zu Reaktionen, Beiträge zu den jährlichen Ausschussberichten an den Landtag.
  • Die Mitglieder und Vertreter des Ausschusses und der Besuchskommissionen arbeiten ehrenamtlich, d. h. unentgeltlich. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung gemäß JVEG.